Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen betreffend die Nutzung der Software „Lerntruhe“

1. Leistungsumfang

1.1. Die berechtigten Nutzer (Lizenznehmer oder LN) der Software Lerntruhe (Lerntruhe) erhalten von „maveku Software“ Martin Kühr, BSc, A-4222 St. Georgen (Lizenzgeber oder LG) im Rahmen des Nutzungsvertrages, den der Berechtigte mit den Nutzern geschlossen hat, einen Zugang zur Nutzung der Lerntruhe.

1.2. Die Lerntruhe wird den technischen und organisatorischen Gegebenheiten entsprechend laufend aktualisiert. Zur Wahrung des Qualitätsstandards bzw. mit Blick auf technische oder wirtschaftliche Entwicklungen ist es dem LG erlaubt, die Lerntruhe zu ergänzen oder einzuschränken.

2. Freischaltung / Test-Version / Benutzerdaten

Die Freischaltung zur Nutzung der Lerntruhe erfolgt durch Übermittlung des Freischaltcodes durch den LG an den LN; damit einhergeht die rechtliche Übergabe der Software. Der Freischaltcode ist im Falle einer Einmallizenz dauerhaft aktiv, ansonsten für die Zeit des Vertrages (Abo-Lizenzmodell). Mit dem Ende des Abo-Lizenzvertrages ist es den LN nicht mehr erlaubt, die Software zu nutzen.

Im Falle der Zurverfügungstellung einer Test-Version, endet das Recht zur Nutzung der Testversion spätestens nach 30 Tagen ab Übergabe der Software.

3. Pflichten der Lizenznehmer

3.1. Der LN hat das Recht die Lerntruhe zum privaten Gebrauch im Falle der Einmallizenz zu verwenden. Die Nutzung der Abo-Lizenzen ist auf den eigenen Unterrichtsgebrauch beschränkt. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere eine kommerzielle Nutzung, ist untersagt; gleiches gilt für jede Weitergabe der Software an Dritte, insbesondere Sublizenzierung sowie jede Veränderung/Bearbeitung der Software.

3.2. Festgehalten wird, dass die Lerntruhe insbesondere urheberrechtlich geschützt ist. Eine über die in diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich vereinbarte Nutzung hinausgehende Verwendung oder auch Logos und sonstige Kennzeichen, ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des LG nicht zulässig.

3.3. Der LN verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was ihm oder Dritten die Nachahmung der Lerntruhe, des Aufbaues oder der Formdarstellung ermöglicht. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem LG.

3.4. Die Lerntruhe nutzt unter Umständen Programmbibliotheken mit Inhalten von Dritten, die mit der Lerntruhe als DLL ausgeliefert werden. Diese Programme sind unter Achtung der jeweiligen Nutzungsbedingungen, abrufbar unter

  • https://msdn.microsoft.com/en-us/data/dn467385.aspx
  • https://www.sqlite.org/copyright.html
  • https://system.data.sqlite.org/index.html/doc/trunk/www/copyright.wiki
  • https://raw.githubusercontent.com/JamesNK/Newtonsoft.Json/master/LICENSE.md
  • https://logging.apache.org/log4net/license.html
  • https://www.devexpress.com/Support/EULAs/NetComponents.xml

nutzbar; der LN nimmt diese Nutzungsbedingungen ausdrücklich zur Kenntnis.

4. Missbrauchsverhinderung / Rechtsverletzung

Der LN wird alle zumutbaren und geeigneten technischen und rechtlichen Möglichkeiten zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Nutzung und zur Verhinderung von Missbrauch, vertragswidriger Nutzung, Überschreitung der eingeräumten Zugriffs- und Nutzungsrechte und sonstige Störungen ergreifen und den LG von allfälligen Unregelmäßigkeiten bei der Softwarenutzung informieren.

Im Falle der Verletzung der Rechte des LG ist dieser berechtigt, unverzüglich das Nutzungsrecht zu entziehen; der LN hat keinen Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Lizenzentgelte.

5. Gewährleistung / Haftung

5.1. Der LG garantiert jene Rechte die zur Nutzung der Lerntruhe notwendig sind. Der LG schließt eine Haftung für Nachteile des LN aus, es sei denn diese Nachteile wurden grob sorgfaltswidrig verursacht; eine Haftung für mittelbar und/oder indirekte Schäden wird zur Gänze ausgeschlossen, insbesondere jedwede Haftung für entgangenen Gewinn sowie Vermögens- und Mangelfolgeschäden, die aus der Verwendung der Lerntruhe entstehen.

5.2. Eine Haftung/Pflicht für den LG hinsichtlich des Eintritts eines bestimmten Erfolgs oder dass bestimmte Beurteilungskriterien z.B. von Bildungseinrichtungen erreicht werden, besteht nicht.

5.3. Der LG hat die Lerntruhe unter dem Gesichtspunkt bestmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit erstellt. Der LG übernimmt nur jene Gewähr hinsichtlich der Mangelfreiheit der Lerntruhe die gesetzlich zwingend vorgeschriebenen ist; mit Blick auf LN die nicht dem KSchG oder vergleichbaren Verbraucherschutzvorschriften unterliegen, wird die Gewährleistungsfrist auf 6 Monate ab Freischaltung beschränkt; im Falle von Fehlern steht es dem LG frei, den Fehler entweder zu verbessern oder aber auch vom Vertrag zurückzutreten und die Lizenzgebühr zu refundieren („Wandlung“). Jede Gewährleistung wird aber ausgeschlossen, wenn der LN die Lerntruhe in unzulässiger Art und Weise verwendet oder die Lerntruhe bzw. die dieser zugrundeliegenden Software bearbeitet. 

6. AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des LG bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen; dem LN sind die AGB des LG bekannt.

Stand 1/2016

 

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